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Krankenbeförderung  Grundsätzliches:   Alle Fahrten müssen vorweg durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Krankenfahrt mit sich  führen und dem Fahrer vorzeigen bzw. aushändigen.   Trotz dieses Befreiungsausweises müssen alle (weiteren) ambulanten Fahrten zuerst von der Kasse genehmigt werden. Ausgestellte Befreiungsausweise gelten somit nicht generell als Freifahrtschein! In allen anderen Fällen, z.B. wenn der Patient nur einen Besuch beim Arzt gemacht hat, zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten der Taxe/ des Mietwagens nicht, auch wenn der Patient einen Transportschein vorweist.  Antrag auf Kostenübernahme: Diesen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.  Ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt: erhalten Sie vom behandelnden Arzt.  Fahrten zu ambulanten Behandlungen:   (Arztbesuch, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)  Nur für Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Buchstaben AG, H oder Bl und Personen mit Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Merkmal:  - Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor. - Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch den Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung)  - Der gesetzliche Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im   Fahrzeug bar bezahlt werden.  - Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze ( 1% bzw. 2% Ihres Familien-  Jahresbruttoeinkommens), erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Fahrzeug nichts mehr zu bezahlen.  Trotz dieses Befreiungsausweises müssen alle (weiteren) ambulanten Fahrten zuerst von der Kasse genehmigt werden. Ausgestellte Befreiungsausweise gelten somit nicht generell als Freifahrtschein!  In allen anderen Fällen, z.B. wenn der Patient nur einen Besuch beim Arzt gemacht hat, zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten des Mietwagens nicht, auch wenn der Patient einen Transportschein vorweist.  Antrag auf Kostenübernahme: Diesen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.  Ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt: erhalten Sie vom behandelnden Arzt.  Ambulante Operationen, Tagesklinik      (ambulante Behandlungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen)  Eine ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt ist erforderlich  - Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden (Ausnahme: AOK-Patienten, müssen für jede Fahrt bezahlen).  - Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse  Dialysepatienten - Schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich  - Ärztliche Verordnung erforderlich ( Dauerfahrtennachweis wird bei Ihrem Fahrservice hinterlegt )  - Über den Eigenanteil erhalten Sie eine Quittung von uns. Die Höhe Ihres Eigenanteiles richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.  > K e i n e  B a r z a h l u n g  i m  F a h r z e u g <  - Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.  Strahlen-/Chemotherapie  - Vorherige schriftl. Genehmigung** der Fahrten durch Ihre Krankenkasse erforderlich.  - Ärztliche Verordnung erforderlich (Serienfahrtennachweis). Übergeben Sie bitte diese Verordnung bei der ersten Fahrt dem Chauffeur.  Je nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse entweder:  - Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden  - oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden  - Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse            Fahrten zu stationären Behandlungen (stationäre Aufnahme oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)  - Ärztliche Verordnung erforderlich  - Gesetzlicher Eigenanteil* pro Fahrt muss im Fahrzeug in bar bezahlt werden.  - Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse  Kostenträger - Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenhaus  (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)  - Ärztliche Verordnung ( Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich.  - Kein Eigenanteil  *Gesetzlicher Eigenanteil Gilt nur für Fahrten die durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurden, sonst ist der volle Fahrpreis in bar zu bezahlen!  - 10% des Fahrpreises  - mindestens 5,00 Euro  - höchstens 10,00 Euro  Beispiele: Eine Fahrt kostet 7 EURO, Patient zahlt Mindestbeitrag von 5 EURO dazu. Fahrt kostet 60 EURO, Patient bezahlt 6 EURO dazu (10 %), Fahrt kostet 120 EURO, Patient bezahlt den Höchstsatz von 10 EURO. Diese Zuzahlung leistet der Patient solange, bis sein gesetzlicher Eigenanteil von 2 % seines Bruttojahreslohnes oder bei chronisch Kranken (auch Strahlentherapien und Dialysen) von 1 % erreicht ist.  Bitte lassen Sie sich vom Chauffeur einen Beleg ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Belege und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von Ihrer Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise haben nur eine befristete Gültigkeit!  Abrechnung Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:  - Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse-/ Berufsgenossenschaft oder des Kostenträgers.  - Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Geburtsdatum - ggf. Nummer des Befreiungsausweises.  - Genehmigung Ihrer Krankenkasse - Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg. - Ärztliche Verordnung.  Sollten Sie alle diese Punkte berücksichtigen, gibt es für eine Krankenfahrt nach dem neuen Gesundheitsgesetz keine Probleme mehr.  Jetzt müssen Sie nur noch gesund werden! Haben Sie noch Fragen, wir helfen Ihnen gern!
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